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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Personenbedingte Kündigung wegen Haftstrafe

Als Kündigungsgrund in der Person eines Arbeitnehmers kommen Umstände in Betracht, die auf einer „Störquelle“ beruhen, die in seinen persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften liegen. Dazu zählt auch eine Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft.

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