Privates während der Arbeitszeit

Was ist erlaubt und was nicht?

Wie viel Privates können, sollen bzw. müssen Arbeitgeber im Geschäftsbereich erlauben und wie ist auf ein unerlaubtes Verhalten von Beschäftigten zu reagieren; welche rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten bestehen und ab wann kann ein tauglicher Abmahnungs- und eventuell sogar Kündigungsgrund gegeben sein?

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 Bild: comicstocks/stock.adobe.com
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Grundsätzliches Verbot

Ein schnelles Telefonat mit dem Lieblingsitaliener, um einen Tisch für den Abend zu reservieren, die E-Mail an die Krankenversicherung oder das kurze Surfen im Internet, um die Urlaubsbilder der Freundin anzusehen – und all das während der Arbeitszeit und vom Dienst-Account. Die rechtliche Beurteilung dieser Verschmelzung von Privatem und Geschäftlichem hat nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, in der sich plötzlich nahezu jede/jeder, der an einem Bildschirm arbeiten kann, zur Verrichtung der Arbeit in den eigenen vier Wänden wiedergefunden hat, noch mehr an Relevanz gewonnen.

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Sarah Klachin

Sarah Klachin
LL.M., Rechtsanwältin, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors PartmbH, München

Carolin Kaiser

Carolin Kaiser
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors PartmbH, München

· Artikel im Heft ·

Privates während der Arbeitszeit
Seite 14 bis 17
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