Direkt zum Inhalt
 Bild: Blue Planet Studio/stock.adobe.com
Bild: Blue Planet Studio/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Rassistische Beleidigungen rechtfertigen fristlose Kündigung

Ein Fahrer für Geldtransporte war seit Januar 1998 beschäftigt und bezog zuletzt ein Monatsgehalt von rund 4.500 Euro. Im Sommer 2016 wurde ein sog. „Tunnelblick“ diagnostiziert, wodurch das Gesichtsfeld eingeengt ist und Nachtblindheit auftritt. Das Unternehmen setzte den Fahrer daher ab April 2017 als Empfangsmitarbeiter am Haupteingang der Verwaltungszentrale ein.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium