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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Rassistische Beleidigungen rechtfertigen fristlose Kündigung
Ein Fahrer für Geldtransporte war seit Januar 1998 beschäftigt und bezog zuletzt ein Monatsgehalt von rund 4.500 Euro. Im Sommer 2016 wurde ein sog. „Tunnelblick“ diagnostiziert, wodurch das Gesichtsfeld eingeengt ist und Nachtblindheit auftritt. Das Unternehmen setzte den Fahrer daher ab April 2017 als Empfangsmitarbeiter am Haupteingang der Verwaltungszentrale ein.
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