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ARBEITSRECHT
Rechtsfragen der digitalen Personalakte
Sammelwut – nein danke!
Begriff der Personalakte
Nimmt man die Rechtsfragen der digitalen Personalakte in den Blick, dann stellt sich zunächst einmal die Frage nach der Personalakte selbst. Was ist das eigentlich? Für ein Beamtenverhältnis findet man einen Hinweis in § 106 Abs. 1 BBG. Danach ist für jede Beamtin und jeden Beamten eine Personalakte zu führen.
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