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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT

Rechtssichere Betriebsratsvergütung

BGH-Urteil im Fall Volkswagen sorgt für Zeitenwende

Vergütung nach der (richtigen) Vergleichsgruppe

Ausgangspunkt für die Bestimmung einer rechtskonformen Betriebsratsvergütung ist die sog. Vergleichsgruppenbetrachtung (§ 37 Abs. 4 BetrVG). Danach darf die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern „nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung.

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