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ARBEITSRECHT
Rechtssichere Betriebsratsvergütung
BGH-Urteil im Fall Volkswagen sorgt für Zeitenwende
Vergütung nach der (richtigen) Vergleichsgruppe
Ausgangspunkt für die Bestimmung einer rechtskonformen Betriebsratsvergütung ist die sog. Vergleichsgruppenbetrachtung (§ 37 Abs. 4 BetrVG). Danach darf die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern „nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung.
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