Rechtssichere Betriebsratsvergütung
Vergütung nach der (richtigen) Vergleichsgruppe
Ausgangspunkt für die Bestimmung einer rechtskonformen Betriebsratsvergütung ist die sog. Vergleichsgruppenbetrachtung (§ 37 Abs. 4 BetrVG). Danach darf die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern „nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers.“
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Dr. Thomas Rothballer

· Artikel im Heft ·
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