Direkt zum Inhalt
 Bild: dervish15/stock.adobe.com
Bild: dervish15/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 13 Minuten
ARBEITSRECHT

Recruiting und Personalauswahl

Unter Beachtung von DSGVO und BDSG

1 Ignorierte Unsicherheit

Es hieß häufig, der Datenschutz liege in den Händen der Compliance-Abteilung. Dass sich diese zumeist mit den Spezifika der Datenverarbeitung im Bereich Personal nicht auskennen (können) wurde sanft ignoriert. Dazu verstehen zu viele Arbeitsrechtler unter Personalauswahlverfahren immer noch ausschließlich das Lesen von Bewerbungsunterlagen nebst Interview.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium