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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Reichweite finanzieller Abgeltungsklauseln
Ein Triebwagenführer klagte vor dem ArbG München gegen seine fristlose Kündigung vom 4.2.2021. Das Kündigungsschutzverfahren endete am 6.4.2021 durch gerichtlichen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 15.3.2021 geendet hat.
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