Restrukturierung ohne betriebsbedingte Kündigung

Personalabbau unter Einschaltung einer Transfergesellschaft

Nachdem Kurzarbeit während der Corona-Pandemie bis zuletzt das populärste arbeitsmarktpolitische Mittel war, um Arbeitsausfälle zu überbrücken und Entlassungen zu vermeiden, gefährden pandemiebedingte Auftrags- und Umsatzrückgänge zunehmend nicht nur die kurzfristige, sondern auch die langfristige Entwicklung von Unternehmen. Die bisherige Belegschaftsgröße wird in vielen Unternehmen bzw. Branchen nach der Pandemie nicht mehr gehalten werden können, die langfristige und nachhaltige Restrukturierung des Unternehmens rückt in den Vordergrund, insbesondere im Rahmen von umfangreichen Personalabbaumaßnahmen.

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 Bild: hobbitfoot/stock.adobe.com
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Transfergesellschaften als Restrukturierungsinstrument

Als klassisches Restrukturierungsinstrument haben sich unter dem zunehmenden Kostendruck Transfergesellschaften (TG), auch „Qualifizierungsgesellschaft“, „Beschäftigungsgesellschaft“ oder „Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft“ (kurz BQG) genannt, in Krisenzeiten als wirkungsvolle wie sozialverträgliche Alternative zu reinen „Entschädigungs-Sozialplänen“ zur Vermeidung oder Beseitigung personeller Überkapazitäten etabliert (Rütten/Teunissen, AuA 11/16, S. 673, 676).

Mit der TG verfolgen die Betriebsparteien die Ziele,

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Oliver Land

Oliver Land
LL.M., Rechtsanwalt, Bette Westenberger Brink, Mainz

· Artikel im Heft ·

Restrukturierung ohne betriebsbedingte Kündigung
Seite 20 bis 24
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