Retention-Boni

Aufsatzreihe zur Mitarbeiterbindung – Teil 2

Retention-Boni, auch Halte-, Treue- oder Bleibeprämien genannt, werden in der Praxis mittlerweile häufig von Arbeitgebern angeboten, um einen Anreiz für (ausgewählte) Mitarbeiter zu schaffen, das Arbeitsverhältnis nicht zu beenden. Dieser Beitrag ist Teil der Aufsatzreihe zur Mitarbeiterbindung und knüpft an den Aufsatz „Das Sabbatical“ (Schmid/Radovic, AuA 3/22, S. 30) an. Die Reihe wird mit dem Thema „Was Arbeitgeber bei der Einführung von Personalsoftware beachten müssen“ fortgesetzt.

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 Bild: VectorMine/stock.adobe.com
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Anwendungsfälle und Gründe

Die Anwendungsfälle sowie die Gründe für Retention-Boni sind vielfältig. Neben der Mitarbeiterbindung können durch die Vereinbarung eines solchen Bonus die Motivation von Mitarbeitern gesteigert, die Kontinuität der Arbeitsleistung gesichert und zudem Wissen und Fähigkeiten im Unternehmen gehalten werden.

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Kathrin Brügger

Kathrin Brügger
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin im Bereich Arbeitsrecht, KPMG Law

Carolin Kaiser

Carolin Kaiser
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors PartmbH, München

· Artikel im Heft ·

Retention-Boni
Seite 28 bis 31
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