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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Schadensersatz wegen Verfalls des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr (§ 208 Abs. 1 SGB IX). Im Rechtsstreit vor dem LAG Niedersachsen (Urt. v. 16.1.2019– 2 Sa 567/18) ging es u. a. um die Abgeltung dieses Schwerbehindertenzusatzurlaubs für rückwirkend drei Jahre, nachdem das Arbeitsverhältnis am 31.1.2018 beendet war.
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