Ein in einem Autohaus beschäftigter Verkäufer wandte sich an ein konkurrierendes Autohaus, um einen Audi Q3 zu privaten Zwecken zu kaufen und über die Audi Bank zu finanzieren. Auf seinen Wunsch erfolgte die Kommunikation über seinen beruflichen E-Mail-Account. Nachdem das Fahrzeug übergeben wurde, kam es zu Problemen mit der Finanzierung, weil der Käufer noch nicht sämtliche Nachweise für die in seiner finanziellen Selbstauskunft angegebenen Nebeneinkünfte i. H. v. 2.000 Euro erbracht hatte. Mehrere Versuche, mit dem Käufer deswegen Kontakt aufzunehmen, schlugen fehl, da dieser in den Urlaub fuhr.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Beklagte ist ein Verlagshaus, das mehrere Zeitungen herausgibt. Der Kläger ist für die Beklagte seit 1990 als
Ausgangslage
Viele kleine und mittelständische Unternehmen finden keinen geeigneten Nachfolger. Laut dem Report Unternehmensnachfolge 2024 der
Eine Verkäuferin war mit einem Kollegen, der einen schweren Karton auf der Schulter trug, im Verkaufsraum zusammengestoßen und erlitt
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung von Annahmeverzugslohn und Entfernung einer Abmahnung. Der Kläger ist seit 1990
Problempunkt
Mit Wirkung zum 1.6.2019 war der (spätere) Kläger – mit einer arbeitsvertraglich inkludierten Probezeit von sechs Monaten
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist der unbefristete Arbeitsvertrag der Grundtypus des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgebern