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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO
Ein in einem Autohaus beschäftigter Verkäufer wandte sich an ein konkurrierendes Autohaus, um einen Audi Q3 zu privaten Zwecken zu kaufen und über die Audi Bank zu finanzieren. Auf seinen Wunsch erfolgte die Kommunikation über seinen beruflichen E-Mail-Account.
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