Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO

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Bild: Pormezz/stock.adobe.com
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Ein in einem Autohaus beschäftigter Verkäufer wandte sich an ein konkurrierendes Autohaus, um einen Audi Q3 zu privaten Zwecken zu kaufen und über die Audi Bank zu finanzieren. Auf seinen Wunsch erfolgte die Kommunikation über seinen beruflichen E-Mail-Account. Nachdem das Fahrzeug übergeben wurde, kam es zu Problemen mit der Finanzierung, weil der Käufer noch nicht sämtliche Nachweise für die in seiner finanziellen Selbstauskunft angegebenen Nebeneinkünfte i. H. v. 2.000 Euro erbracht hatte. Mehrere Versuche, mit dem Käufer deswegen Kontakt aufzunehmen, schlugen fehl, da dieser in den Urlaub fuhr.

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Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO
Seite 52
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