Scheinselbstständigkeit vermeiden
1 Abgrenzung: Selbstständiger oder Arbeitnehmer?
Die Rechtsprechung greift auf bewährte Kriterien bei der Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis sowie selbstständiger Leistungserbringung zurück: Während ein Arbeitnehmer in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert bleibt und dessen Weisungen unterworfen ist, ist ein Selbstständiger weitestgehend persönlich unabhängig. Er wählt Arbeitszeit, -umfang sowie -reihenfolge selbst und kann eigenes Personal einsetzen (vgl. dazu im Detail auch Kaiser/Gamze, AuA 5/20, S. 272 ff., in diesem Heft).
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Greta Luise Groffy
· Artikel im Heft ·
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