Sonderzahlungen

Neue Gestaltungsspielräume für Arbeitgeber bei Stichtagsregelungen?

Die Frage der Zulässigkeit von Stichtagsregelungen bei Sonderzahlungen ist für viele Arbeitgeber ein nur schwer durchdringbarer juristischer Dschungel. Die zahlreichen dazu ergangenen Einzelfallentscheidungen sind unübersichtlich und zum Teil auf den ersten Blick auch widersprüchlich. Nachdem sich in den letzten Jahren jedoch eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung des BAG abzuzeichnen schien, eröffnet das OLG Düsseldorf Anfang dieses Jahres nun neue Interpretationsspielräume.

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 Bild: PrettyVectors/stock.adobe.com
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Was sind Stichtagsklauseln?

Die Verwendung sog. Stichtagsklauseln stellt in der arbeitsrechtlichen Welt keine Seltenheit dar. Es handelt sich um Regelungen, welche die Gewährung einer Sonderzahlung vom Bestehen des (ggf. ungekündigten) Arbeitsverhältnisses zu einem festgelegten Zeitpunkt abhängig machen. Ein Austritt des Arbeitnehmers vor oder zu dem Stichtag – oder eine vor oder an diesem Stichtag bereits erklärte Kündigung – lässt die Sonderzahlung entfallen.

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Dr. Rolf Kowanz

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Eversheds Sutherland, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Sonderzahlungen
Seite 44 bis 47
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