Sozialpartnerverhandlungen im „New Normal“
Rechtlicher Rahmen
Mit Beginn der Corona-Pandemie sahen sich der Gesetzgeber und vor allem Arbeitgeber, Sozialpartner und Berater mit der Frage konfrontiert, auf welcher belastbaren rechtlichen Grundlage Sozialpartnerschaft überhaupt ausgeübt werden kann, wenn Homeoffice und damit einhergehend Formen der virtuellen Zusammenarbeit plötzlich nahezu die einzige mögliche Art der Zusammenarbeit waren, andererseits aber das tradierte BetrVG in der damaligen Fassung eine physische Zusammenkunft zu Betriebsratssitzungen und Beschlussfassungen erforderte.
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Ingo Schöllmann

Dietmar Welslau

· Artikel im Heft ·
Vor dem LAG Berlin Brandenburg (Beschl. v. 14.4.2021 – 15 TaBVGa 401/21, rk.) stritten die Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat
Video- und Telefonkonferenzen des Wahlvorstands
Wie schon bei der Reform des BetrVG für den Betriebsrat wurde bei der Reform der WO
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt zur Sprecherausschusswahl sind nach § 3 Abs. 1 SprAuG alle leitenden Angestellten (LA)
Ausgangslage
Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie
„Tschüss, schönes Wochenende – ich arbeite nächste Woche von zu Hause!“: Hätte dieser Satz vor der Corona-Pandemie noch Fragezeichen beim