Nach § 3 Nr. 19 EStG sind bestimmte Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder durch ihn veranlasste, von einem Dritten erbrachte Weiterbildungsleistungen lohnsteuerfrei. Die OFD Frankfurt hat jetzt per Rundverfügung vom 25.2.2021 (S 2342A-89-St 210) zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 19 EStG für Online-Weiterbildungen mittels Internetplattformen Stellung genommen. Danach ist die Einräumung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch den Arbeitgeber für nicht arbeitsplatzbezogene Online-Weiterbildungsmaßnahmen Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Nach § 3 Nr. 19 EStG sind diese steuerfrei, wenn durch die Bildungsmaßnahme Kenntnisse oder Fertigkeiten vermittelt werden, die zu einer Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit führen. Das gewählte Format der Weiterbildungsmaßnahme ist für die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 19 EStG unerheblich.
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Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
Rainer Kuhsel
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