Die Parteien stritten über die Stufenzuordnung der Klägerin. Diese war als Erzieherin bis 2005 Angestellte des Landes Berlin. Zum 1.2.2005 wechselte sie infolge eines Betriebsteilübergangs ihrer Kindertagesstätte in ein Arbeitsverhältnis mit einem privaten Arbeitgeber. Seit dem 1.2.2013 ist sie wieder beim Land Berlin beschäftigt. Hier erhielt sie unmittelbar Vergütung nach Entgeltstufe 2, da die Berufserfahrung bei dem privaten Arbeitgeber als einschlägig anerkannt wurde. Das ging der Klägerin aber nicht weit genug.
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Sebastian Günther

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Der Kläger wurde im Landesbetrieb für Straßenwesen zunächst als Sachbearbeiter im Bereich Betrieb und Technik beschäftigt. Nach entsprechender
Der Kläger hatte vor seiner Ernennung zum Studienreferendar für das Lehramt an Gymnasien in der Zeit vom 8.9.2011 bis zum 31.1.2012 als
Problempunkt
Im Fall eines Betriebsübergangs gewährt § 613a Abs. 6 BGB den betroffenen Arbeitnehmern das Recht, dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse
was ist Ihnen wichtig? Worauf könnten Sie verzichten? In welchem Verhältnis stehen für Sie Beruf und Privates, persönliche Erfüllung und
im öffentlichen Dienst ist es ähnlich wie im privaten Arbeitsrecht: § 2 Bundespersonalvertretungsgesetz lautet „Dienststelle und
In einem Fall vor dem LAG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 16.5.2017 – 7 Sa 38/17) ging es um die Frage, ob die Weiterleitung betrieblicher