Lesedauer: ca. 1 Minute
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Stufenzuordnung: Berufserfahrung und Diskriminierung
Die Parteien stritten über die Stufenzuordnung der Klägerin. Diese war als Erzieherin bis 2005 Angestellte des Landes Berlin. Zum 1.2.2005 wechselte sie infolge eines Betriebsteilübergangs ihrer Kindertagesstätte in ein Arbeitsverhältnis mit einem privaten Arbeitgeber. Seit dem 1.2.2013 ist sie wieder beim Land Berlin beschäftigt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
