Direkt zum Inhalt
 Bild: oneinchpunch/stock.adobe.com
Bild: oneinchpunch/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Sturz bei Firmenlauf

In dem durch das LSG Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall (Urt. v. 21.3.2023 – 3 U 66/21) ging es um die Frage, ob ein Sturz während eines Firmenlaufs als Arbeitsunfall gewertet werden kann. Die betroffene Arbeitnehmerin nahm als Inlineskaterin gemeinsam mit anderen Kollegen ihres Unternehmens an dem einmal jährlich stattfindenden Berliner Firmenlauf teil. Kurz nach dem Start stürzte sie.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium