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In dem durch das LSG Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall (Urt. v. 21.3.2023 – 3 U 66/21) ging es um die Frage, ob ein Sturz während eines Firmenlaufs als Arbeitsunfall gewertet werden kann. Die betroffene Arbeitnehmerin nahm als Inlineskaterin gemeinsam mit anderen Kollegen ihres Unternehmens an dem einmal jährlich stattfindenden Berliner Firmenlauf teil. Kurz nach dem Start stürzte sie. Die danach eingeschaltete Unfallkasse lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Auch das Gericht war der Auffassung, dass hier kein Arbeitsunfall vorliegt. Grundsätzlich muss ein innerer Zusammenhang zu der versicherten Tätigkeit vorliegen. Dazu genügt es nicht, wenn der Arbeitgeber die zum Unfall führende Maßnahme gemeinsam mit dem Betriebsrat organisatorisch dem betrieblichen Gesundheitsmanagement oder der betrieblichen Gesundheitsförderung zuordnet und finanziell unterstützt. Der Firmenlauf sei keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewesen, sondern eine Großveranstaltung mit Volksfestcharakter. Diese stand auch Freizeitteams offen. Die Veranstaltung war als solche nicht geeignet, den betrieblichen Zusammenhang gezielt zu fördern. Es sei jedenfalls unbeachtlich, dass der Arbeitgeber die Startgebühr übernommen und Laufshirts mit dem Firmenlogo zur Verfügung gestellt hatte.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Rainer Kuhsel

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Köln
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· Artikel im Heft ·

Sturz bei Firmenlauf
Seite 51
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Body Teil 1

Ausgangslage und Problemstellung

Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch

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Gemeint ist die Arbeitnehmerhaftung für eingetretene Schäden bei der mobilen Arbeit. Darunter fallen die Arbeit von zu Hause (sog. Homeoffice), aber

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Problempunkt

Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin am 1.3.2022 einen von der beklagten Unfallversicherung zu entschädigenden

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Überblick über die Rechtsquellen

Der Arbeitsschutz lässt sich strukturell in den sozialen Arbeitsschutz und den technischen

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● Problempunkt

Eine 1965 geborene Verwaltungsangestellte rutschte am 25.1.2021, 15:30 Uhr, auf dem Weg zu dem im Sozial-/Pausenraum

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Eine Lagermitarbeiterin, Jahrgang 1967, war seit dem 1.11.2015 bei einem Unternehmen beschäftigt. Ab dem 1.1.2019 erkrankte sie im Jahr