Sucht im Arbeitsverhältnis

Muster-Betriebsvereinbarung

In der HR- und EHS-Praxis stellen sich immer wieder Fragen zum richtigen Umgang mit suchtauffälligen Beschäftigen im Betrieb bzw. bei der Arbeit. Es gibt de lege lata kein Verfassungsrecht auf Cannabis und Rausch – auch wenn Cannabis nunmehr begrenzt legalisiert werden soll (BVerfG, Beschl. v. 14.6.2023 – 2BvL3/20; v. 9.3.1994 – 2BvL43/92). Was beim Thema Sucht im Arbeitsverhältnis zu beachten ist (vgl. Hoppe/Marek, AuA 6/23, S. 12) und wie man das Thema innerbetrieblich in Form einer Betriebsvereinbarung regeln kann, um mehr Rechts- sowie Verhaltenssicherheit zu erreichen,soll hier vorgestellt werden, damit nicht gilt: „Es hat keinen Sinn, Sorgen in Alkohol ertränken zu wollen, denn Sorgen sind gute Schwimmer“ (Robert Musil).

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Zahlen, Daten und Fakten

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumieren 9 Mio. Menschen in Deutschland Alkohol in einer problematischen Weise, d. h. sie trinken zu viel davon. Rund 1,4 Mio. Menschen in Deutschland sind alkoholabhängig. Die Folgen für Betroffenesowie die Betriebe sind drastisch:

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Christina Salo

Christina Salo
HR Senior Expert, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Sucht im Arbeitsverhältnis
Seite 30 bis 37
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Überblick: Alkohol- und Suchtmittelverbote im Arbeitsverhältnis

Im Arbeitsverhältnis besteht kein grundsätzliches Alkohol- und

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Rechtsprechungsüberblick

Sozialversicherungspflicht einer ambulanten Krankenpflegerin (BSG, Urt. v. 19.10.2020 – B 12 R 17/19)

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im kommenden Jahr ist es wieder so weit: Am 1. und 2. April findet unser Kongress Arbeitsrecht 2025 statt. Für die 20. Auflage haben wir

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Herr Rebenhof, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für das heutige Interview genommen haben. Könnten Sie bitte zunächst einen kurzen Überblick