In einem vom FG Münster durch Urteil vom 23.5.2019 (3 K 1007/18 F) entschiedenen Fall hatte der schwer erkrankte Kläger mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass er wegen seiner Krankheit voraussichtlich nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren konnte. Mit der Aufhebungsvereinbarung sollte eine krankheitsbedingte Kündigung verhindert werden. Es war u. a. vorgesehen, dass dem Kläger bisher nicht vergütete Überstunden der drei vorangegangenen Jahre mit 6.000 Euro abgegolten werden sollten. In der Sache ging es darum, ob für diese Vergütung nach § 34 Abs.2 Nr.
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Rainer Kuhsel

· Artikel im Heft ·
Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit unterliegen grundsätzlich der ermäßigten Besteuerung. Voraussetzung ist, dass die Vergütung
Immer wieder muss sich die Rechtsprechung mit der Frage auseinandersetzen, wann ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf
Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft als Gewerkschaftssekretär mit einer festen wöchentlichen Arbeitszeit angestellt
Der Arbeitsvertrag eines kaufmännischen Angestellten regelte eine regelmäßige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Unter der Überschrift
Problempunkt
Die Parteien streiten über Arbeitsvergütung des im gewerblichen Bereich tätigen Klägers. Die Beklagte ist „Mitglied ohne
1 Grundsatz: Pacta sunt servanda
Zunächst ist vorweg zu stellen, dass sich eine Partei von einem Aufhebungsvertrag im Nachhinein nicht