Direkt zum Inhalt
 Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Teilerlass eines Darlehens als Arbeitslohn

Der BFH (Urt. v. 23.12.2023 – VI R 9/21) hatte über die steuerliche Einordnung eines teilweisen Darlehenserlasses bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu urteilen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium