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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 21 Minuten
ARBEITSRECHT

Teilzeitrecht und „neue“ Brückenteilzeit

Arbeitsrechtliches Grundwissen

Teilzeit im Allgemeinen

Zunächst ist es wichtig, sich die Definition der Teilzeit vor Augen zu führen, die Grundlage der weiteren Ausführung ist: Nach § 2 TzBfG ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

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