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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Tilgungsbestimmung bei Urlaubsansprüchen
Fraglich in diesem Fall war, ob Urlaub aus dem Jahr 2019 im Jahr 2021 verfallen war. Im Jahr 2019 gewährte das beklagte Land der Klägerin 17 von 35 Urlaubstagen (30 gem. TVöD und 5 gem. SGB IX). Seit dem 24.7.2019 war die Klägerin bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.1.2021 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt.
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