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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz

Eine bei einer bundesweit tätigen Drogeriemarktkette beschäftigte Verkaufsberaterin und Kassiererin erschien nach Ende ihrer Elternzeit mit einem Kopftuch am Arbeitsplatz. Die Filialleiterin wies sie daraufhin an, das Kopftuch abzulegen, anderenfalls werde sie nicht mehr beschäftigt. Um die Rechtmäßigkeit dieser Weisung drehte sich ein Rechtsstreit vor dem LAG Nürnberg (Urt. v.

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