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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
TV-L-Urlaub verfällt?
In diesem Fall des LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 6.7.2021 – 2 Sa 73 öD/21, rk.) erkrankte die Klägerin ab dem 24.7.2019 dauerhaft und stritt nach ihrem Ausscheiden am 31.1.2021 um ihre Urlaubsabgeltung. Das Arbeitsverhältnis richtete sich nach dem TV-L, der Jahresurlaub konnte jedoch über den 31.5. hinaus bis zum 30.9. eines Jahres übertragen werden.
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