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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

TVöD-VKA: Zuschlag bei Führung auf Zeit setzt Bezeichnung voraus

Die Parteien stritten über einen Zuschlag wegen Führung auf Zeit. Für die Dauer der Elternzeit einer Kollegin wurden dem Kläger deren Aufgaben übertragen. Es handelte sich um die Stelle eines Abteilungsleiters, die mit Weisungsbefugnissen einhergeht und nach EG 13 TVöD-VKA vergütet wird.

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