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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Überflüssige Änderungskündigung und Annahme unter Vorbehalt
Ein Unternehmen, das Medizinprodukte vertreibt, unterhielt drei Ladenfilialen in den Städten C, L und B. In der Filiale in B beschäftigte es drei Arbeitnehmer, in C zwei und L ebenfalls zwei Mitarbeiter. Im März 2022 fassten die Gesellschafter den Beschluss, den Standort B zu schließen. Der Mietvertrag über die Geschäftsräume wurde zum 30.11.2022 gekündigt.
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