Aktuelle gesetzliche Entwicklungen
Am 27.1.2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, die pandemiebedingt eine grundsätzliche Verpflichtung für Arbeitgeber enthielt, Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten aus Arbeitsschutzgründen das Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Mit Wirkung vom 23.4.2021 wurde sodann die Homeoffice-Regelung aus der Verordnung gestrichen und in § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert und verschärft.
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Stephanie Wurm

· Artikel im Heft ·
Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März
Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zum Widerruf einer
Mehr Flexibilität
Mobiles Arbeiten und Remote Work haben sich während der Pandemie in vielen Bereichen bewährt und durchgesetzt. Anfängliche
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Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin am 1.3.2022 einen von der beklagten Unfallversicherung zu entschädigenden
Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
Seit 1. Oktober gilt die neugefasste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Warum wurde