Aktuelle gesetzliche Entwicklungen
Am 27.1.2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, die pandemiebedingt eine grundsätzliche Verpflichtung für Arbeitgeber enthielt, Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten aus Arbeitsschutzgründen das Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Mit Wirkung vom 23.4.2021 wurde sodann die Homeoffice-Regelung aus der Verordnung gestrichen und in § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert und verschärft.
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Stephanie Wurm
· Artikel im Heft ·
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