Unfallschutz im Homeoffice

Der Teufel steckt im Detail

Die Covid-19-Pandemie sorgt im Arbeitsrecht für viel Bewegung. Das lange umstrittene Arbeiten im Homeoffice ist nunmehr gelebte Realität – wenn zunächst auch nur befristet. Aber auch für die Post-Corona-Zeit werden flexible Arbeitsformen immer mehr an Bedeutung gewinnen und das Arbeitsleben beeinflussen. Vor diesem Hintergrund sehen sich Arbeitgeber und Beschäftigte mit einer Vielzahl arbeits-, sozial-, datenschutz- und steuerrechtlicher Fragen konfrontiert. In diesem Beitrag möchten wir den nicht zu vernachlässigenden Unfallversicherungsschutz im Homeoffice näher beleuchten.

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 Bild: momo design/stock.adobe.com
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Aktuelle gesetzliche Entwicklungen

Am 27.1.2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, die pandemiebedingt eine grundsätzliche Verpflichtung für Arbeitgeber enthielt, Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten aus Arbeitsschutzgründen das Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Mit Wirkung vom 23.4.2021 wurde sodann die Homeoffice-Regelung aus der Verordnung gestrichen und in § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert und verschärft.

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Stephanie Wurm

Stephanie Wurm
Rechtsanwältin, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, München

· Artikel im Heft ·

Unfallschutz im Homeoffice
Seite 8 bis 12
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