Untersagung der Durchführung einer Betriebsratssitzung als Präsenzsitzung
§ 129 Abs. 1 BetrVG ermöglicht es – derzeit befristet bis zum 1.1.2021 –, für die Durchführung von Sitzungen des Betriebsrats und Gesamtbetriebsrats auf Video- und Telefonkonferenzen zurückzugreifen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können.
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Dr. Claudia Rid

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Rechtlicher Rahmen
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