Untersagung der Durchführung einer Betriebsratssitzung als Präsenzsitzung
§ 129 Abs. 1 BetrVG ermöglicht es – derzeit befristet bis zum 1.1.2021 –, für die Durchführung von Sitzungen des Betriebsrats und Gesamtbetriebsrats auf Video- und Telefonkonferenzen zurückzugreifen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können.
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Dr. Claudia Rid

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Die Beteiligten streiten über die Aufhebung einer personellen Maßnahme. Die Arbeitgeberin erbringt in drei Betrieben IT
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Unternehmen und Betriebsrat (BR) streiten darüber, ob die Arbeitgeberseite verpflichtet ist, dem BR unter Übernahme der anfallenden
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Die Beteiligten streiten über die Modalitäten der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses. Bei einem deutschen Post- und