Untersagung der Durchführung einer Betriebsratssitzung als Präsenzsitzung

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§ 129 Abs. 1 BetrVG ermöglicht es – derzeit befristet bis zum 1.1.2021 –, für die Durchführung von Sitzungen des Betriebsrats und Gesamtbetriebsrats auf Video- und Telefonkonferenzen zurückzugreifen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Untersagung der Durchführung einer Betriebsratssitzung als Präsenzsitzung
Seite 676
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