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 Bild: Hurca!/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 15 Minuten
TITELTHEMA

Unvermeidbarer Personalabbau

Schnelle, kreative und rechtssichere Umsetzung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ob bei einem reinen Personalabbau eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG vorliegt und dieser somit interessenausgleichpflichtig ist, hängt insbesondere davon ab, ob bei einer bestimmten Betriebsgröße ein gewisser Schwellenwert von Entlassungen überschritten wird.

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