Unvermeidbarer Personalabbau

Schnelle, kreative und rechtssichere Umsetzung
Häufig gewähltes Mittel zur Senkung der Personalkosten in der Krise ist das Kurzarbeitergeld. Das kann jedoch nur eine Übergangslösung sein. Oftmals bleibt langfristig als einziger Ausweg nur noch der Personalabbau.
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 Bild: Hurca!/stock.adobe.com
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Rechtliche Rahmenbedingungen

Ob bei einem reinen Personalabbau eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG vorliegt und dieser somit interessenausgleichpflichtig ist, hängt insbesondere davon ab, ob bei einer bestimmten Betriebsgröße ein gewisser Schwellenwert von Entlassungen überschritten wird.

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Gerd Kaindl

Gerd Kaindl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Beiten Burkhardt, München

Dr. Wolfgang Lipinski

Dr. Wolfgang Lipinski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner und Leiter der Practicegroup Arbeitsrecht, Beiten Burkhardt, München

· Artikel im Heft ·

Unvermeidbarer Personalabbau
Seite 568 bis 573
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