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 Bild: pixabay.com
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Unzulässige Differenzierung im Stundenlohn bei Rettungsassistenten

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbar vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung (§ 4 Abs. 1 TzBfG).

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