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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Urlaub und Urlaubsabgeltung
Mit den Urteilen vom 20.12.2022 (9 AZR 266/20 und 9 AZR 245/19) und vom 31.1.2023 (9 AZR 456/20 und 9 AZR 244/20) hat das BAG seine Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch selbst sowie zu Urlaubsabgeltung ausgebaut. Urlaub kann (theoretisch) verjähren, die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweisobliegenheiten nachkommt.
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