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 Bild: SpicyTruffel/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Urlaubsberechnung

Die Klägerin ist seit 1992 bei dem beklagten Land im Gefangenenbewachungsdienst gemäß TV-L vollzeitig beschäftigt. Der Arbeitgeber stellt die Dienstpläne für das jeweils folgende Kalenderjahr vor Beginn des Jahres auf und sieht bei der Dienstplanung einen durchgehenden Turnus im gesamten Kalenderjahr ohne Einplanung von Freischichten, Urlaubstagen und Zusatzurlaubstagen vor.

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