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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Urlaubskürzung: TV COVID geht vor
Die Klägerin ist bei der Beklagten in einer Drei-Tage-Woche außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Auf der Basis einer Sechs-Tage-Woche waren arbeitsvertraglich 28 Werktage Jahresurlaub vereinbart. Umgerechnet auf die Teilzeit der Klägerin ergaben sich in einer Drei-Tage-Woche somit 14 Urlaubstage.
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