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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Urlaubskürzung: TV COVID geht vor

Die Klägerin ist bei der Beklagten in einer Drei-Tage-Woche außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Auf der Basis einer Sechs-Tage-Woche waren arbeitsvertraglich 28 Werktage Jahresurlaub vereinbart. Umgerechnet auf die Teilzeit der Klägerin ergaben sich in einer Drei-Tage-Woche somit 14 Urlaubstage.

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