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BLICKPUNKT
„Verantwortlicher“ i. S. d. DSGVO?
Der Betriebsrat
1 Bisherige Rechtslage
Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG war der Betriebsrat nicht selbst datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle gem. § 3 Abs. 7 BDSG a. F., sondern nur ein Teil dieser Stelle. Die Norm definierte:
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