Verfall von Tarifurlaub vor Arbeitsunfähigkeit gemäß TV-L

1105
 Bild: Creative studio/stock.adobe.com
Bild: Creative studio/stock.adobe.com

Der Kläger war vom 1.1.2015 bis zum 31.1.2022 in einer Fünftagewoche bei dem beklagten Bundesland gemäß TV-L beschäftigt. Nach § 26 TV-L standen ihm in jedem Kalenderjahr 30 Urlaubstage zu. Er war von Oktober 2020 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt. Vor seiner Erkrankung hatte er im Jahr 2020 insgesamt 25 Urlaubstage in Anspruch genommen. Das beklagte Land hat für die Kalenderjahre 2021 und 2022 Urlaubsabgeltung ausgezahlt, für das Kalenderjahr 2020 jedoch nicht.

Das LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 10.7.2023 – 3 Sa 301/22, rk.) bestätigte diese Vorgehensweise. Dabei könne im Ergebnis offenbleiben, ob der Kläger rechtzeitig und hinreichend auf den drohenden Verfall hingewiesen wurde oder nicht. Denn selbst wenn er hierauf nicht rechtzeitig und hinreichend hingewiesen worden wäre, würde dies lediglich dazu führen, dass ein gesetzlicher (und europarechtlich geforderter) Mindesturlaub nicht verfallen dürfte, nicht aber, dass auch übergesetzlicher tariflicher Urlaub nicht verfallen dürfte. Denn das Erfordernis des Hinweises auf den Verfall ergebe sich lediglich aus den europarechtlichen Regelungen, die aber eben nur für den Mindesturlaub zwingend gelten.

Anmerkung: Anders sieht es das BAG in einem Urteil vom 19.2.2019 (9 AZR 541/15), wenn es davon ausgeht, dass in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes gerade nicht zwischen dem gesetzlichen und dem tariflichen Urlaub unterschieden wird. Die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz weicht damit von der Rechtsprechung des BAG ab.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen119.23 KB

· Artikel im Heft ·

Verfall von Tarifurlaub vor Arbeitsunfähigkeit gemäß TV-L
Seite 60
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Grundsätzliches

Das Arbeitsrecht ist ein fragmentiertes Rechtsgebiet, das in eine Vielzahl einzelner Gesetze und gesetzlicher

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Höhe und Berechnung des Urlaubs

1. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

Der Urlaubsanspruch ermittelt sich abhängig von den

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Fraglich in diesem Fall war, ob Urlaub aus dem Jahr 2019 im Jahr 2021 verfallen war. Im Jahr 2019 gewährte das beklagte Land der Klägerin

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

In den verbundenen Rechtsstreitigkeiten machten die Kläger Urlaubsansprüche im Anschluss an eine Erwerbsunfähigkeit bzw

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Klägerin ist seit 1992 bei dem beklagten Land im Gefangenenbewachungsdienst gemäß TV-L vollzeitig beschäftigt. Der Arbeitgeber stellt

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

●Problempunkt

Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft