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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen
In einem Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2014 hatten die Parteien vereinbart, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht und im Fall der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden müssen. Ausgenommen von dieser Ausschlussfrist sollten „Ansprüche aus unerlaubter Handlung“ bleiben.
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