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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Verfassungsbeschwerde wegen der Bildung von Arbeitsvorgängen
Die Klägerin wird seit 1997 im Arbeitsgericht als Geschäftsstellenverwalterin eingesetzt. Sie war zunächst in der Vergütungsgruppe VII der Anlage 1a zum BAT eingruppiert, später in die Vergütungsgruppe VI b BAT und nach Überleitung in den TV-L im Jahr 2006 in die EG 6.
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