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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Vergleich über Urlaubsabgeltungsansprüche
Im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits verhandelten die Parteien über einen Vergleich, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.4.2023 beinhaltete. Der Kläger war unstreitig während des gesamten Jahres 2023 arbeitsunfähig erkrankt und konnte daher den anteiligen Urlaub von sieben Tagen (gesetzlicher Mindesturlaub) nicht in natura einbringen.
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