Direkt zum Inhalt
 Bild: Vanz Studio/stock.adobe.com
Bild: Vanz Studio/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Vergleich über Urlaubsabgeltungsansprüche

Im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits verhandelten die Parteien über einen Vergleich, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.4.2023 beinhaltete. Der Kläger war unstreitig während des gesamten Jahres 2023 arbeitsunfähig erkrankt und konnte daher den anteiligen Urlaub von sieben Tagen (gesetzlicher Mindesturlaub) nicht in natura einbringen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium