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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Vergleichsverhandlungen hemmen Ausschlussfrist
Eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, die vorsieht, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss, ist nach entsprechender Anwendung von § 203 Satz 1 BGB für den Zeitraum gehemmt, in dem die Parteien Vergleichsverhandlungen führen.
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