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 Bild: fotomek/stock.adobe.com
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AKTUELL - Brennpunkt

Vergütung, Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Gemäß§ 4 Abs. 1 TzBfG gilt:

„Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.

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