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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Vergütung von Überstunden – Darlegungs- und Beweislast
Vor dem LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 13.8.2020 – 5 Sa 409/19, rk.) stritten die Parteien über die Vergütung von Überstunden. Der Kläger war bis Ende Mai 2018 als Systemberater beschäftigt und übte seine Tätigkeit überregional an ständig wechselnden Orten bei Kunden des Arbeitgebers aus. Seine wöchentliche Arbeitszeit betrug 40 Stunden, das Jahresgrundgehalt 60.000 Euro brutto.
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