Vergütung von Überstunden

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 Bild: pixabay.com
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Immer noch enthalten viele Arbeitsverträge die Regelung, dass sämtliche Überstunden mit der vereinbarten Vergütung abgegolten sind. Diese Regelung ist – wenn sie in vorgegebenen AGB-Arbeitsverträgen enthalten ist – unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen übervorteilt. Eine Ausnahme besteht allerdings im Bereich der sog. Besserverdiener.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Vergütung von Überstunden
Seite 51
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