Vergütungsgestaltung und Sonderzahlungen

Teil 1

Im Rahmen dieses Beitrags werden die wesentlichen Grundsätze der Vergütungsgestaltungen im Arbeitsverhältnis dargelegt, mit besonderer Berücksichtigung der Sonderzahlungen. Dies ist der erste Teil, der einerseits die Anspruchsgrundlagen und andererseits die Vertragsgestaltung in den Blick nimmt. In der kommenden Ausgabe AuA 4/25folgt Teil 2, der sich dann im Schwerpunkt mit den Sonderzahlungen befasst.

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 Bild: Jack Türschmann/HUSS-MEDIEN GmbH
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Auch wenn sowohl die Grundvergütung wie auch in vielen Situationen die Sonderzahlungen durch tarifliche Anspruchsgrundlagen festgelegt sind und diese dann entweder bei Tarifgebundenheit oder bei einer vertraglichen Einbeziehung dieser Normen die maßgeblichen finanziellen Bedingungen im Arbeitsverhältnis sind, bleibt für den Bereich außerhalb des Tarifrechts ein erheblicher Regelungsspielraum.

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Dr. Ewald Helml

Dr. Ewald Helml
Direktor des ArbG Rosenheim a. D., Dozent für Arbeitsrecht bei der Referendarausbildung, Autor

· Artikel im Heft ·

Vergütungsgestaltung und Sonderzahlungen
Seite 32 bis 35
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Body Teil 1

Teilzeit im Allgemeinen

Zunächst ist es wichtig, sich die Definition der Teilzeit vor Augen zu führen, die Grundlage der weiteren Ausführung ist

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Gemäß § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einen in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung

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Gemäߧ 4 Abs. 1 TzBfG gilt:

„Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter

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Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbar

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Body Teil 1

Ausgangslage

„Sachgrundlose Arbeitszeitverringerung für mehr Flexibilität“ (vgl. Plenarprotokoll, 19/58, S. 6392f., 2018). Diese

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Body Teil 1

Vergütungspflicht von Dienstreisen

Für die Frage der vergütungspflichtigen Reisezeit muss unterschieden werden, ob einerseits eine