Auch wenn sowohl die Grundvergütung wie auch in vielen Situationen die Sonderzahlungen durch tarifliche Anspruchsgrundlagen festgelegt sind und diese dann entweder bei Tarifgebundenheit oder bei einer vertraglichen Einbeziehung dieser Normen die maßgeblichen finanziellen Bedingungen im Arbeitsverhältnis sind, bleibt für den Bereich außerhalb des Tarifrechts ein erheblicher Regelungsspielraum.
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Dr. Ewald Helml

· Artikel im Heft ·
Teilzeit im Allgemeinen
Zunächst ist es wichtig, sich die Definition der Teilzeit vor Augen zu führen, die Grundlage der weiteren Ausführung ist
Gemäß § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einen in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung
Gemäߧ 4 Abs. 1 TzBfG gilt:
„Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbar
Ausgangslage
„Sachgrundlose Arbeitszeitverringerung für mehr Flexibilität“ (vgl. Plenarprotokoll, 19/58, S. 6392f., 2018). Diese
Vergütungspflicht von Dienstreisen
Für die Frage der vergütungspflichtigen Reisezeit muss unterschieden werden, ob einerseits eine