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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Verletzung einer Nebenpflicht kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Eine ausgebildete Krankenschwester war für ein Unternehmen, das Pflegedienstleistungen anbietet, seit April 2016 im ambulanten Pflegedienst eingesetzt. Im anwendbaren Tarifvertrag war Folgendes geregelt: „Die Mitarbeitenden dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen.
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