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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Verletzungsgefahr im Homeoffice
In dem vom BSG mit Urteil vom 21.3.2024 (B 2 U 14/21 R) entschiedenen Fall nutzte ein Selbstständiger bei der Berufsgenossenschaft pflichtversicherter Busunternehmer das Wohnzimmer seines Hauses als häuslichen Arbeitsplatz für Büroarbeiten (Homeoffice). Am Unfalltag stellte der Busunternehmer fest, dass die Heizkörper im ganzen Haus nicht warm wurden.
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