Direkt zum Inhalt
 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Verletzungsgefahr im Homeoffice

In dem vom BSG mit Urteil vom 21.3.2024 (B 2 U 14/21 R) entschiedenen Fall nutzte ein Selbstständiger bei der Berufsgenossenschaft pflichtversicherter Busunternehmer das Wohnzimmer seines Hauses als häuslichen Arbeitsplatz für Büroarbeiten (Homeoffice). Am Unfalltag stellte der Busunternehmer fest, dass die Heizkörper im ganzen Haus nicht warm wurden.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium