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ARBEITSRECHT
Vermeintlich hinweisgebende Arbeitnehmer
Abwehrmöglichkeiten des Arbeitgebers in Kündigungsschutzverfahren
Problemaufriss
Vor Inkrafttreten des HinSchG sahen sich (vermeintlich) hinweisgebende Arbeitnehmer nach der Meldung tatsächlicher oder mutmaßlicher Rechts- oder Regelverstößebzw. compliancerelevanten (Fehl-)Verhaltens vielfach einer Gefahr repressiver Konsequenzen im Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt.
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