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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Verschlechterung der Eingruppierung?
Die Klägerin war als Sachgebietsleiterin „Finanzen und Abwicklung Grundstücksverkehr“ tätig. Ihr waren sieben Beschäftigte unterstellt, gegenüber denen sie die Dienst- und Fachaufsicht ausübte und weisungsbefugt war. Der Arbeitgeber wies in der Stellenbeschreibung 15 % Leitungsaufgaben und 75 % Grundsatzaufgaben aus. Die Vergütung erfolgte aus der Entgeltgruppe 10 (Entgeltordnung der VKA).
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