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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Versetzung von Nacht- in Wechselschicht: BEM?
Für die Wirksamkeit einer Versetzung ist es nicht erforderlich, dass zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) i. S. v. § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt worden ist. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Anordnung (auch) auf Gründe stützt, die den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers betreffen.
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