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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Verstoß gegen Clean Desk Policy rechtfertigt verhaltensbedingte Kündigung
Eine Kreditsachbearbeiterin, deren Aufgabe die Wertermittlung von Immobilien war, arbeitete in einem Großraumbüro. Die Bank hatte eine Clean Desk Policy als Arbeitsanweisung veröffentlicht, wonach dafür Sorge zu tragen ist, dass schützenswerte oder geheime Informationen nicht durch Dritte eingesehen werden können.
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