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AKTUELL - Brennpunkt
Vertraulichkeitserwartung in einer Chatgruppe
„Bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen über Betriebsangehörige in einer aus sieben Teilnehmern bestehenden privaten Chatgruppe bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten durfte, seine Äußerungen würden von keinem Beteiligten an Dritte weitergegeben“, so der Wortlaut des Leitsatzes eines BAG-Urteils vom 24.8.2023 (2AZR17/23).
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